Whistleblowing System at KPIT Technologies – Europe - KPIT

Hinweisgebersysteme der KPIT Technologies - Europa

Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner von KPIT.

Grundpfeiler der KPIT-Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

KPIT stellt im Rahmen seiner regulatorischen Verpflichtungen zum Schutz von Whistleblowern und zur Annahme von Beschwerden im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachfolgend beide Meldesysteme für Hinweisgeber und Beschwerden in der Lieferkette in mehrsprachiger Form zur Verfügung.

Unsere Hinweisgebersysteme schaffen durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der KPIT zu sichern und Schaden abzuwenden.

Bevor Sie Ihren Hinweis über unser System übermitteln, lesen Sie bitte die Datenschutzinformationen für Hinweisgeber. Mit einem Klick auf  den Button „Hinweis abgeben“, der zur Eingabemaske des Hinweisgebersystems führt, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis genommen zu haben.

ELEKTRONISCHE MELDUNG
Sie möchten Ihren Hinweis elektronisch abgeben? Klicken Sie auf den entsprechenden untenstehenden Button.

TELEFONISCHE MELDUNG
Sie möchten Ihren Hinweis telefonisch abgeben? Sie erreichen das Team von RA Erich. J. Beer unter:
+49 941 2060384-2
+49 89 38033709-2

PERSÖNLICHES GESPRÄCH
Sie möchten eine Meldung in einem persönlichen Gespräch abgeben? Kontaktieren Sie uns unter:
Ratisbona Compliance GmbH
Trothengasse 5
93047 Regensburg
T +49 941 2060384-1
info@ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de

Hier finden Sie unsere Whistleblower-Richtlinien.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG